Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater

Seit dem 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 Absatz 2 VAG.

Wir bieten seit mehreren Jahren Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung an und bilden uns auch selbst weiter. Einen Auszug der Nachweise führen wir hier bei. Zusätzliche Weiterbildungsmassnahmen nehmen wir direkt über die Gesellschaften in Anspruch.Mit uns sind Sie garantiert auf dem neuesten Stand der Dinge.